In Deutschland ist zum Fahren einer Simson ein Führerschein der Klasse AM ausreichend, welcher normalerweise nur für Kleinkrafträder mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gilt.
Aufgrund der Fahrerlaubnisverordnung (§§ 76 FeV, Nr. 8 § 6 Abs. 1) und des Einigungsvertrages (Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21) darf die Simson jedoch, trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, mit einem Führerschein der Klasse AM (ehemals M) gefahren werden. Voraussetzung dafür ist, daß das jeweilige Moped vor dem 28. Februar 1992 bereits einmal im Verkehr registriert war. Diese Regelung gilt somit nicht für Simson Mopeds, die bis zum 28. Februar 1992 nie im Verkehr registriert waren oder erst nach diesem Datum produziert wurden. Aufgrund dieser Tatsache sind diese Mopeds besonders bei Jugendlichen immer noch sehr beliebt, da sie die schnellsten Mopeds sind, die legal mit einem AM Führerschein gefahren werden dürfen.
Die Führerscheinklasse AM ist im PKW-Führerschein der Klasse B enthalten und darf auch im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ vom Führerscheininhaber als vollwertige Fahrerlaubnis für Simson Mopeds genutzt werden.
Hinzu kommt, daß die Führerscheinklasse AM im Rahmen eines bis 2018 befristeten Modellversuchs in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und seit Mai 2017 in Brandenburg bereits mit 15 Jahren erworben werden kann. Somit dürfen Jugendliche in diesen Bundesländern bereits mit 15 Jahren ein Simson Moped mit 60 km/h fahren, während in allen anderen Bundesländern mit diesem Alter nur die Mofa-Prüfbescheinigung für 25 km/h erworben werden kann. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt in allen anderen Bundesländern 16 Jahre.
Kurzgefasst:
- Das Moped muss vor dem 28.02.1992 mal versichert gewesen sein (dann darf 60 Km/h gefahren werden)
- Führerschein Klasse AM (mit 15 oder 16 Jahren je nach Bundesland erwerbbar) oder mit der Führerscheinklasse B dort ist dieser enthalten